Version 1.3 (01.02.14):
- neues Layout
- Unterstützung zusätzlicher Android-Versionen
Der Abgeltungssteuer-Rechner berechnet zuverlässig die Steuer auf Kapitalerträge. Außerdem werden der fällige Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer (falls zutreffend) angezeigt. Es können selbstverständlich auch Freistellungsaufträge berücksichtigt werden.
Abgeltungssteuer wird z.B. bei Zinsen (Tagesgeldkonto, Sparbuch, Festgeld, Sparplan, etc.), Anleihen, Dividenden Kursgewinnen von Aktien oder Fonds fällig, wenn der eingereichte Freistellungsauftrag übertroffen wird
Mit dem Steuerrechner können Sie
- anfallende Abgaben auf Kapitalerträge im Vorfeld berechnen
- die einbehaltenen Steuer und weitere Abgaben auf Richtigkeit überprüfen
- ihre Steuerlast für verschiedene Szenarien simulieren
- Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Abgeltungsteuer einzeln anzeigen lassen
Die Abgeltungssteuer (umgangssprachlich für die in Deutschland geltende Kapitalertragsteuer) existiert seit dem 01.01.2009 in Ihrer jetzigen Form. Sie ist eine Abgabe auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne bei Finanzgeschäften (z.B: Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne). Da es sich um einen Quellensteuer handelt wird die Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer direkt bei den Finanzinstituten einbehalten. Die Steuerpflicht eines privaten Anlegers ist damit abgegolten.
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