Push-Notification aktualisiert.
BGBl. mobile bietet Ihnen einen kostenfreien und ortsunabhängigen Einblick in die aktuellen und vergangenen Ausgaben des BGBl. Teil I und Teil II - zurückgehend bis 1949. Außerdem haben Sie Zugriff auf die Fundstellennachweise A und B seit 2005. Sie erhalten Einsicht in alle Bundesgesetzblatt-Daten im PDF-Format.
Mit BGBl. mobile sind Sie immer auf dem neuesten Stand der deutschen Gesetzgebung. Zum einen werden Sie durch den integrierten BGBl. mobile „Ticker“ über das nächsterscheinende Bundesgesetzblatt informiert. Darüber werden Sie durch die neue Push-Notification benachrichtigt, wenn eine neue Ausgabe erschienen ist.*
Durch die integrierte E-Mail-Funktion können Sie den Link zu einer bestimmten BGBl.-Ausgabe an einen Empfänger Ihrer Wahl senden.**
Hinweis zu App-Berechtigungen:
Um die technischen Anforderungen der eingesetzten plattformübergreifenden Laufzeitumgebung zu erfüllen, wird die READ_PHONE_STATE Berichtigung unter Android zwar benötigt, seitens des Verlages wird jedoch kein aktiver Gebrauch von irgendwelchen gerätebezogenen Informationen gemacht.
* Für die Verwendung der Push-Notification muss die Benachrichtigungsfunktion in den Einstellungen aktiviert sein.
** Zur Ansicht einer PDF und Weiterleitung eines Links via E-Mail muss ein entsprechender PDF-Reader auf Ihrem Smartphone installiert sein.
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