Diese Version bietet folgende Erweiterungen:
- Berechnung der Ersparnis, wenn ein weiterer schwerbehinderter/gleichgestellter Mitarbeiter oder eine weitere schwerbehinderte/gleichgestellte Mitarbeiterin eingestellt wird.
- Berechnung der Anzahl von zusätzlich einzustellenden schwerbehinderten/gleichgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, damit keine Ausgleichsabgabe mehr zu zahlen wäre.
- Grafische Darstellung der Sparvorschläge
- Rechenergebnisse können geteilt werden.
- Lexikon"
Mit dem Elan-Ersparnisrechner können Sie annähernd berechnen, wie hoch Ihre Ausgleichsabgabe ist und wie Sie die Abgabe reduzieren können.
Sie brauchen nur die monatliche Mitarbeiterzahl und die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten (und gleichgestellten) Mitarbeiter einzugeben.
Ihre Angaben werden auf ein Jahr hochgerechnet. Das Ergebnis ist nur ein Anhaltswert.
Zur genauen Berechnung steht Ihnen die kostenlose Software IW-Elan zum Download unter www.iw-elan.de zur Verfügung.
Grundlage dieses Anzeige-Verfahrens ist der § 80 SGB IX. Jeder Arbeitgeber, der monatsdurchschnittlich 20 Mitarbeiter und mehr beschäftigt, hat eine Beschäftigungspflicht und muss schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen beschäftigen, ansonsten wird eine Ausgleichszahlung fällig. Einmal jährlich ist dazu vom Arbeitgeber eine Aufstellung der gesamten Arbeitsplätze und für jeden Betrieb/ jede Dienststelle ein Verzeichnis der schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten an die zuständige Agentur für Arbeit zu senden. Schwerbehinderte oder gleichgestellte Auszubildende werden dabei besonders berücksichtigt.
Ein Lexikon zum Anzeigeverfahren und zur Ausgleichsabgabe rundet das kostenfreie Angebot ab.
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