In der Version 1.1 werden in Anpassung an die gerichtlichen Vorgaben nun sowohl das Zinsbeginn- alsauch Zinsendedatum in die Berechnung einbezogen.
1.4: ab 28.07 sind für Kaufleute 9% über dem Basiszinssatz zulässig.
1.5: zum 1.1.2015 Basiszinssatz auf -0,83% abgesenkt. Nunmehr wird nur noch der Zinsbeginn, nicht auch das Zinsendedatum berücksichtigt.
1.8: zum 1.7.2016 Basiszins unverändert bei -0,88%
1.9: zum 1.1.2017 Basiszins unverändert bei -0,88%
So berechnen Sie im Handumdrehen Ihre Verzugszinsen
Laut Gesetz stehen Ihnen 5 % über dem Basiszinssatz zu. Bei einem Geschäft zwischen Kaufleuten sind es sogar 9 %.
Nehmen Sie selbst einen höheren Bankkredit mit einem höheren Zinssatz in Anspruch, können Sie mit Vorlage der entsprechenden Zinsbescheinigung sogar diesen höheren Zinssatz fordern. Wählen Sie dann bitte den entsprechenden Zinssatz aus. Das gleiche gilt in dem Fall, dass ein fester Zinssatz zum Beispiel im Mietvertrag vereinbart wurde. Ihr Rechner rechnet bei diesem vereinbarten oder festgelegten Zinssatz taggenau ab.
Was Sie wissen müssen: Jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres wird der Basiszinssatz angepasst. Die unten angeführten Basiszinssätze sind im Programm ab 1.1.2004 hinterlegt. So setzt Ihr Rechner automatisch den jeweils geltenden Zinssatz für den entsprechenden Zeitraum ein. Banküblich werden 30 Tage im Monat und 360 Tage im Jahr zugrundegelegt. Ganze Monate gehen mit 30 Tage in die Zählung der Zinstage ein, und sei es ein Februar oder ein März. Die Zinsberechnung erfolgt also nach Banktagen (Jahr=360 Tage). Diese Berechnung ist im Mahnverfahren üblich und entspricht auch der Berechnungsmethode der Mahngerichte. Bei anderen Berechnungsmethoden können sie leicht abweichende Ergebnisse erhalten.
Tragen Sie als erstes das Datum ein, ab dem sich Ihr Schuldner in Verzug befindet. Das ist normalerweise der Folgetag des Fälligkeitstermins. Muss Ihr Schuldner also bis zum 3. Werktag im Monat zahlen, befindet er sich ab dem 4. Werktag in Verzug!
Das zweite Datum ist das Enddatum, bis das Sie die Zinsen berechnen wollen, in der Regel das heutige Datum.
Wählen Sie richtig, wenn es darum geht, wie viel Zinsen Sie verlangen dürfen. Denken Sie daran: Unter Geschäftsleuten stehen Ihnen höhere Verzugszinsen zu!
Zins Gültig ab
-0,88 % 01.01.2017
-0,88 % 01.07.2016
-0,83 % 01.01.2016
-0,83 % 01.07.2015
-0,83 % 01.01.2015
-0,73 % 01.07.2014
-0,63 % 01.01.2014
-0,38 % 01.07.2013
-0,13 % 01.01.2013
0,12 % 01.07.2012
0,12 % 01.01.2012
0,37 % 01.07.2011
0,12 % 01.01.2011
0,12 % 01.07.2010
0,12 % 01.01.2010
0,12 % 01.07.2009
1,62 % 01.01.2009
3,19 % 01.07.2008
3,32 % 01.01.2008
3,19 % 01.07.2007
2,70 % 01.01.2007
1,95 % 01.07.2006
1,37 % 01.01.2006
1,17 % 01.07.2005
1,21 % 01.01.2005
1,13 % 01.07.2004
1,14 % 01.01.2004
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